Die anwaltlichen Gebühren

Fortsetzung

In der Regel werden die Kosten, die durch die Beauftragung des eigenen Rechtsanwaltes entstehen unmittelbar beim Gegner mit eingeklagt. Gewinnt man einen Rechtsstreit, so hat der Gegner die Kosten des eigenen Rechtsanwalts zu ersetzen. Verliert man den Rechtsstreit, so hat man auch die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen. Bei einem teilweisen Prozessgewinn werden die Kosten anhand einer vom Gericht zu bestimmenden Quote aufgeteilt. In einigen Verfahren muss man seine Kosten jedoch auch dann selbst tragen, wenn man vor Gericht vollständig obsiegt (so z.B. im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren).

Bei einer Kostenaufhebung trägt jeder seine angefallenen Rechtsanwaltskosten selbst (so. z.B. im Scheidungsverfahren) und die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, die in den meisten Fällen für Ihre Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt, so wird unter bestimmten Umständen Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit und Prozesskostenhilfe für eine gerichtliche Vertretung gewährt. Dies hängt stark von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

Bearbeiten wir für Sie ein Mandant im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, so bemisst sich unsere Vergütung nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen. Dieser legt fest, wie viel der Verteidiger in jedem einzelnen Verfahrensstadium abzurechnen hat. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, dass Ihnen der Rechtsanwalt trotz bereits bestehendem Wahlmandat als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. In diesem Falle übernimmt die Staatskasse die Kosten der Strafverteidigung, wobei diese Kosten eventuell vom Verteidigten zurück verlangt.

Je nach Art der Tätigkeiten des Anwaltes, z.B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, Besprechungen (auch Telefonate) und Verhandlungen mit Dritten, fallen Gebühren an. Manche Gebühren sind dabei ganz oder teilweise auf andere Gebühren anzurechnen (wie z. B. die Gebühren der außergerichtlichen Vertretung teilweise auf die später anfallenden Gebühren für die Vertretung in einem Rechtsstreit), demgegenüber bleiben andere Gebühren nebeneinander bestehen.

Wir beraten Sie gerne.


Für den juristischen Laien ist das RVG daher nur schwer nachvollziehbar. Dennoch haben Sie Ihr Geld in der Regel gut angelegt, denn ein Anwalt kostet Sie weniger Geld als gar keinen zu engagieren. Fehlende oder fehlerhafte Beratung führt zu weit höheren Kosten bzw. Schäden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Rechtsberatung!


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