Die anwaltlichen Gebühren
Fortsetzung
			In der Regel werden die Kosten, die durch die Beauftragung des eigenen Rechtsanwaltes entstehen unmittelbar beim Gegner mit eingeklagt. 
            Gewinnt man einen Rechtsstreit, so hat der Gegner die Kosten des eigenen Rechtsanwalts zu ersetzen. Verliert man den Rechtsstreit, so hat 
            man auch die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen. Bei einem teilweisen Prozessgewinn werden die Kosten anhand einer vom Gericht zu 
            bestimmenden Quote aufgeteilt. In einigen Verfahren muss man seine Kosten jedoch auch dann selbst tragen, wenn man vor Gericht vollständig 
            obsiegt (so z.B. im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren).
            
          	
	        Bei einer Kostenaufhebung trägt jeder seine angefallenen Rechtsanwaltskosten selbst (so. z.B. im Scheidungsverfahren) und die Gerichtskosten 
            werden hälftig geteilt. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, die in den meisten Fällen für Ihre Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt, 
            so wird unter bestimmten Umständen Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit und Prozesskostenhilfe für eine gerichtliche Vertretung 
            gewährt. Dies hängt stark von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.
            
			
	        Bearbeiten wir für Sie ein Mandant im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, so bemisst sich unsere 
            Vergütung nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen. Dieser legt fest, wie viel der Verteidiger in jedem einzelnen Verfahrensstadium abzurechnen hat. 
            In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, dass Ihnen der Rechtsanwalt trotz bereits bestehendem Wahlmandat als Pflichtverteidiger 
            beigeordnet wird. In diesem Falle übernimmt die Staatskasse die Kosten der Strafverteidigung, wobei diese Kosten eventuell vom Verteidigten 
            zurück verlangt.
            
		  	
	        Je nach Art der Tätigkeiten des Anwaltes, z.B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, Besprechungen (auch Telefonate) und Verhandlungen mit 
            Dritten, fallen Gebühren an. Manche Gebühren  sind dabei ganz oder teilweise auf andere Gebühren anzurechnen (wie z. B. die Gebühren der 
            außergerichtlichen Vertretung teilweise auf die später anfallenden Gebühren für die Vertretung in einem Rechtsstreit), demgegenüber
            bleiben andere Gebühren nebeneinander bestehen.
            
Wir beraten Sie gerne.
« Seite 1
Ihre Anwälte in Berlin
10243 Berlin
				   		Tel.:
                        +49 (30) 400 429 56
					    Fax.
						+49 (30) 400 429 57
   				  
						E-Mail:
                        
					    info@hanischundkollegen.com
						Web:
                        www.hanischundkollegen.com    
                  
						Bürozeiten
		                
		                Mo. - Do.:
                        9:00 - 19:00 Uhr
		                Fr.:
                        9:00 - 14:00 Uhr
				  
Neuigkeiten
Stellenangebot
	
                  		Wir suchen motivierte und dem Verkehrsrecht zugewandte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n bzw. Versicherungskauffrau/mann zum sofortigen Eintritt.
 Wir bieten ein leistungsbezogenes Gehalt, einen modernen Arbeitsplatz,ein gutes Team, eine vielseitige Arbeit, flexible Arbeitszeiten und viele nette Mandanten.
 Bitte bewerben Sie sich per Mail: job@hanischundkollegen.com.
                  
                       
                        
                        
                        