Personenschaden

Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, sollten Sie als Geschädigter sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden einen Rechtsanwalt mit der Vertretung und Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die direkten Folgen von Personenschäden sind vor allem Arztkosten, Krankentransport-kosten sowie Heilbehandlungskosten. Hierzu gehören auch die Bezifferung des Schmerzensgeldes aufgrund ärztlicher Atteste oder ärztlicher Gutachten anhand von Schmerzensgeldtabellen.

Hinzu kommen z.B. Haushaltsführungsschäden, vermehrte Bedürfnisse, Fortkommens- und Erwerbsschäden, Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr. Die Inanspruchnahme und Einbeziehung von Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehört ebenfalls zum anwaltlichen Leistungsspektrum.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Rechtsberatung.


Die Fallgestaltungen sind derart umfangreich, dass Sie Ihren Anspruch auf anwaltlichen Beistand unbedingt realisieren sollten. Die Kanzlei Hanisch & Kollegen vertritt Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an.


« zurück

Ihre Anwälte in Berlin

Hanisch & Kollegen
Blumenstrasse 49
10243 Berlin

Tel.: +49 (30) 400 429 56
Fax. +49 (30) 400 429 57

E-Mail:
Web:


Bürozeiten

Mo. - Do.: 9:00 - 19:00 Uhr
Fr.: 9:00 - 14:00 Uhr

Neuigkeiten


Stellenangebot


Wir suchen motivierte und dem Verkehrsrecht zugewandte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n bzw. Versicherungskauffrau/mann zum sofortigen Eintritt.

Wir bieten ein leistungsbezogenes Gehalt, einen modernen Arbeitsplatz,ein gutes Team, eine vielseitige Arbeit, flexible Arbeitszeiten und viele nette Mandanten.

Bitte bewerben Sie sich per Mail: job@hanischundkollegen.com.