Personenschaden
			Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, sollten Sie als Geschädigter sowohl bei Sachschäden als auch bei 
            Personenschäden einen Rechtsanwalt mit der Vertretung und Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die direkten 
            Folgen von Personenschäden sind vor allem Arztkosten, Krankentransport-kosten sowie Heilbehandlungskosten. 
            Hierzu gehören auch die Bezifferung des Schmerzensgeldes aufgrund ärztlicher Atteste oder ärztlicher Gutachten
            anhand von Schmerzensgeldtabellen.
            
            
			Hinzu kommen z.B. Haushaltsführungsschäden, vermehrte Bedürfnisse, Fortkommens- und Erwerbsschäden, 
            Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr. Die Inanspruchnahme und Einbeziehung von Unfall- und 
            Berufsunfähigkeitsversicherungen gehört ebenfalls zum anwaltlichen Leistungsspektrum.
            
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