Personenschaden
Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, sollten Sie als Geschädigter sowohl bei Sachschäden als auch bei
Personenschäden einen Rechtsanwalt mit der Vertretung und Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die direkten
Folgen von Personenschäden sind vor allem Arztkosten, Krankentransport-kosten sowie Heilbehandlungskosten.
Hierzu gehören auch die Bezifferung des Schmerzensgeldes aufgrund ärztlicher Atteste oder ärztlicher Gutachten
anhand von Schmerzensgeldtabellen.
Hinzu kommen z.B. Haushaltsführungsschäden, vermehrte Bedürfnisse, Fortkommens- und Erwerbsschäden,
Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr. Die Inanspruchnahme und Einbeziehung von Unfall- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen gehört ebenfalls zum anwaltlichen Leistungsspektrum.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Rechtsberatung.
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