Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Ein Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften kann im gewerblichen, privaten oder verkehrsrechtlichen Bereich ein Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen, bei dem sich erhebliche rechtliche Konsequenzen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen bzw. Nebenstrafen wie die Einziehung des Vermögens, des Tatmittels, der Entziehung der Fahrerlaubnis, einem Fahrverbot oder einer Punkteeintragung im Flensburger Register realisieren können. Durch frühzeitiges anwaltliches Tätigwerden im Ermittlungsverfahren lassen sich derartige Verfahren teilweise zur Einstellung bringen bzw. deren weiterer Verlauf beeinflussen oder die Rechtsfolgen mindern.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Rechtsberatung.


Ein Grundsatz muss lauten, ohne Anwalt und Akteneinsicht keine Einlassung gegenüber den Behörden, auch wenn der Rechtfertigungsdruck noch so hoch ist. Der Anwalt erhält von den Ermittlungsbehörden Akteneinsicht, eine Stellungnahme wird durch ihn gefertigt.


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