Unfallschadenregulierung
Die Unfallschadenregulierung stellt den Geschädigten vor erhebliche Schwierigkeiten, die sich durch einen
Sachverständigen und einen Rechtsanwalt für Sie ohne Aufwand lösen lassen. Ich führe sämtliche Korrespondenz
und leite sämtliche notwendigen Schritte ein.
Auf Seiten der Haftpflichtversicherer wirken Profis, die täglich Schäden zugunsten ihres Arbeitgebers regulieren.
Ihnen stehen zahlreiche Anspüche zu wie dem Neuwagenersatz, dem Ersatz des Wieder-beschaffungsaufwandes, der
Reparaturkosten (mit oder ohne Umsatzsteuer), des Nutzungsausfalls, der Sachverständigenkosten, der technischen
oder merkantilen Wertminderung, der Mietwagenkosten, der Kosten für An- und Abmeldung, der Finanzierungskosten,
der Unkostenpauschale und des Schmerzensgeldes zu.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Rechtsberatung.
Wir sind Ihnen gerne behilflich!
Ihre Anwälte in Berlin
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